In den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) wird die
Firma
PROTEUS Webdesign & Internet-Service
- kurz PROTEUS genannt - als
Auftragnehmer bezeichnet, der
Ausdruck Auftraggeber bezieht
sich auf
den bestellenden Vertragspartner/Kunden.
PROTEUS erbringt alle
Leistungen grundsätzlich auf Grundlage dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Regelungen müssen
schriftlich festgehalten werden.
2.1 Der Auftraggeber wählt eine konkrete Leistung aus dem Angebot
von
PROTEUS aus. Der
Leistungsumfang ergibt sich aus der im
Bestellformular/Vertrag beschriebenen Leistung. Im Vertrag kann auch
ein Liefertermin bestimmt werden.
2.2 Änderungswünsche von Kundenseite vor Auftragsbeginn oder während
der Auftragsdurchführung können zu gesonderten Termin- und
Preisvereinbarungen führen.
2.3 Falls der Vertrag Leistungen beinhaltet, die PROTEUS vermittelnd
und im Namen des Auftraggebers bei einem Drittanbieter bezieht, so
gelten für diese Leistungen die AGB des jeweiligen Anbieters.
3.1 PROTEUS ist bestrebt,
die vereinbarten Termine der Erfüllung
möglichst genau einzuhalten.
3.2 Die vereinbarten Termine können nur dann eingehalten werden, wenn
der Auftraggeber vor Auftragsbeginn alle zur Auftragsdurchführung
notwendigen Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung gestellt
hat.
4.1 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in
angemessener
Frist behoben, wobei der Auftraggeber alle zur Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
4.2 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der
vereinbarten Leistung aufgrund von PROTEUS
zu vertretender
organisatorischer und/oder programmtechnischer Mängel als notwendig
erweisen, werden kostenlos durchgeführt.
4.3 Kosten für Fehler- und Störungsbeseitigungen, die vom Auftraggeber
zu vertreten sind, sowie sonstige Hilfestellungen, Korrekturen,
Änderungen und Ergänzungen werden von PROTEUS
gegen Berechnung
durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn
Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer
selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
5.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit
aus
alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von PROTEUS ist der
Auftraggeber berechtigt, vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn
auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in
wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein
Verschulden trifft.
5.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, sowie sonstige
Umstände, die außerhalb des Einflusses von PROTEUS liegen, entbinden
von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung des
vereinbarten Liefertermins.
6.1 Die von PROTEUS gestellten
Rechnungen sind
spätestens 14 Tage nach Erhalt der Leistung ohne jeden Abzug und
spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Zahlungsverzug ist PROTEUS
berechtigt, die Domain bzw. den Webaccount zu sperren. Für die Sperrung
und Entsperrung wird ein Sperrentgelt in Höhe von 10,00 EUR fällig. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Der
Rechnungsbetrag wird nach Kleinunternehmerregelung § 19 (1) UStG nicht
mit Mehrwertsteuer ausgewiesen.
6.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einzelkomponenten umfassen, ist PROTEUS
berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung
Rechnung zu stellen. Kosten für Leistungen, die von PROTEUS lediglich
vermittelt werden, hat der Auftraggeber direkt an den entsprechenden
Anbieter zu zahlen.
6.3 PROTEUS ist berechtigt,
die Aktivierung einer Domain erst nach
Zahlung der für die Tarife vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Die
Zahlungspflicht ist, unabhängig von der Domainregistrierung, mit
Freigabe des Webaccounts gegeben. Die lfd. Kosten für Domain und
Webspace sind jeweils für die angegebene Mindestlaufzeit im Voraus zu
entrichten.
6.4 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine
wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch den
Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen
berechtigen PROTEUS, die
laufenden Arbeiten einzustellen und vom
Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der
Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
7.1 Vertragsdauer ist die jeweils in den einzelnen Angeboten
angegebene
Mindestlaufzeit und sie verlängert sich automatisch um den jeweils
gleichen Zeitraum, wenn der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird.
Dies ist jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt 45 Tage zum Ende der Mindestlaufzeit.
7.2 Bei Kündigung erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung bereits
gebuchter Leistungen, dies betrifft alle Leistungspakete die im Voraus
abgerechnet wurden.
8.1 Bei der Beschaffung bzw. Pflege von Domains wird PROTEUS im
Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Domain- bzw.
Webspace-Anbieter lediglich als Vermittler tätig. PROTEUS hat auf die
Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass
die für den Kunden beantragten Domains tatsächlich zugeteilt werden
und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf
Dauer Bestand haben. Dies gilt im besonderen für bestehende
Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem
Domain-Namen identisch oder ähnlich sind. Für die Einhaltung dieser
Rechte die nicht durch die Denic geregelt werden, ist allein der
Auftraggeber verantwortlich. PROTEUS übernimmt
keine Haftung für
Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer
Internet-Domain.
8.2 Beinhaltet die vereinbarte Leistung die Beschaffung einer Domain
bzw. von Webspace, übernimmt PROTEUS alle
notwendigen Formalitäten und
ist berechtigt, für und im Namen, sowie auf Rechnung des Auftraggebers
vermittelnd tätig zu werden. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vor
Abschluss der Registrierungsphase (RegPhase) kündigen, so hat er die
Registrierungskosten gemäß der gültigen Preisliste zu erstatten.
8.3 Bei der Domainbeschaffung durch PROTEUS
wird der Auftraggeber als
Domaininhaber und als Admin C eingetragen, wenn nichts anderes
vereinbart ist. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden
einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Ripe Handles
eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten
bei Ripe ist zwingend vorgeschrieben.
8.4 Grundlage für die Registrierung einer Domain bilden die Richtlinien
und Vertragsbedingungen der jeweiligen Organisation, die für die
Vergabe der gewünschten Top-Level-Domain (z.B. DENIC für .de-Domains)
zuständig ist. Diese Richtlinien und Vertragsbedingungen sind bei den
jeweiligen Organisiationen einzusehen.
9.1 Der Auftraggeber ist für alle durch ihn an PROTEUS in Auftrag
gegebene oder ihn selbst ins Internet gestellte Inhalte seiner Homepage
selbst verantwortlich. PROTEUS ist
nicht verpflichtet, die
Internet-Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
9.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder
gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt,
desweiteren hat er die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und
behördlicher Auflagen sicherzustellen. Pornographische, sittenwidrige
oder rechtsradikale politische Seiten, sowie die Darstellung von Gewalt
sind nicht gestattet. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen,
erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.
9.3 PROTEUS wird keine
Werbung auf der Homepage des Auftraggebers
einblenden. PROTEUS wird
jedoch während der Programmierphase unter der
Domainadresse des Auftraggebers eine Seite einblenden mit dem Inhalt:
[Hier entsteht eine Internetpräsenz
für <Auftraggeber> - Designed
by PROTEUS].
Diese wird spätestens mit der endgültigen Fertigstellung des Auftrags
gelöscht.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von PROTEUS nach
Abschluss des Auftrages übergebenen Zugangsdaten und Passwörter
unverzüglich zu ändern und streng geheim zu halten.
10.1 Alle programmtechnischen Urheberrechte (Quellcode, Scripte
usw.),
sowie das Urheberrecht am Design - sofern es nicht vom Auftragnehmer
vorgegeben wurde - verbleiben bei PROTEUS.
Die Urheberrechte für den
Inhalt, den schriftlichen Entwurf und sonstige vom Auftragnehmer zur
Verfügung gestellter Daten verbleiben beim Auftragnehmer.
10.2 Der Auftragnehmer erhält nach Fertigstellung des Auftrages alle
betreffenden Quelltexte und Dateien auf Datenträger. Er ist berechtigt,
zu seiner eigenen Verwendung Kopien anzufertigen oder die Dateien für
den eigenen Gebrauch und nur in Zusammenhang mit der in Auftrag
gegebenen Homepage abzuändern oder zu ergänzen.
PROTEUS haftet nur dann für
Schäden, wenn sie eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PROTEUS
zurückzuführen ist. In jedem
Fall haftet PROTEUS mit
maximal dem 5-fachen Betrag der vertraglich
vereinbarten Kosten für den entsprechende Auftrag.
PROTEUS weist gemäß § 33
BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten
im Rahmen der Auftragsdurchführung gespeichert werden. PROTEUS weist
des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der
Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Firmen
übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der
Domain veröffentlicht werden, einschließlich der öffentlichen
Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.
13.1 Mit der Vertragsunterzeichnung bzw. der Bestätigung der
Online-Bestellung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
13.2 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise/gesamte
Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Für die von PROTEUS
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich
welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
13.3 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle
jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Diese AGB von PROTEUS Webdesign &
Internet-Service treten mit ihrer
Veröffentlichung in Kraft, bisherige Fassungen werden hiermit ersetzt.
Unsere Postanschrift lautet:
PROTEUS Webdesign & Internet-Service
Christoph-Kröwerath-Str. 94
67071 Ludwigshafen
( 0621/5690134
Im Internet sind wir erreichbar unter: www.proteus24.de